|
§1 Kosten
Die Teilnahme als Verkäufer am Trödelmarkt Nauen ist bis zu einer Standlänge von 5m grundsätzlich kostenlos. Preise für größere Stände auf Anfrage.
§2 Marktzeiten
Aufbau der Stände 06.00 – 08.00 Uhr Verkaufszeiten 08.00 – 14.00 Uhr Abbau der Stände: Ab 14.00 Uhr – Um 16.00 Uhr wird der Platz geschlossen!
§3 Betriebspflicht
Mit Aufbau eines Standes auf dem Trödelmarkt Nauen verpflichtet sich der Standnutzer diesen Stand bis 14.00 Uhr zu betreiben und frühestens um 14.00 Uhr mit dem Abbau zu beginnen.
§4 Verkauf von Lebensmitteln
Der Verkauf von Speisen, Getränken und anderen Lebensmitteln die zum sofortigen Verzehr auf dem Markt ist verboten.
§5 Verkauf lebender Tiere
Der Verkauf und die Zurschaustellung lebender Tiere ist strengstens verboten!
§6 Abfälle
Jeder Händler hat seinen Abfall – und den Abfall der ggf. von seinen Kunden verursacht wird – selbst zu entsorgen und seinen Standplatz nach Abbau sauber zu verlassen.
§7 Haftung
Das Betreten, Befahren und der Verkauf auf dem Gelände des Trödelmarktes erfolgt auf eigene Gefahr! Jegliche Haftung des Trödelmarktes Nauen bzw. des Betreibers ist ausgeschlossen!
§8 Hausrecht
Das Hausrecht liegt beim Trödelmarkt Nauen, der Trödelmarkt Nauen bzw. der Betreiber ist jederzeit berechtigt ohne Angabe von Gründen Platzverweise auszusprechen. Den Anweisungen des Betreibers ist jederzeit folge zu leisten.
§9 Hunde und andere Haustiere
Hunde und andere Haustiere dürfen mitgebracht werden. Sie sind jedoch an der Leine zu führen. Es ist stets darauf zu achten das Marktbesucher nicht von mitgebrachten Haustieren belästigt werden.
§10 Absperrungen
Überklettern oder umgehen der mit Paletten oder Baken abgesperrten Bereiche ist strengstens verboten! Hinter den Absperrungen besteht Verletzungsgefahr!
§11 Befahren das Geländes mit Kraftfahrzeugen
Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO! Fahren ist nur mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT erlaubt! (6 KM/H)! Jegliche Haftung des Marktbetreibers für Schäden an Kraftfahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich ausgeschlossen! In der Zeit von 08.00-14.00 Uhr gilt aus Sicherheitsgründen ein absolutes Fahrverbot!
§12 Marktbetreiber
Marktbetreiber ist die Arendt-Immobilien Dienstleistungs GmbH, Vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Arendt, Ketziner Straße 9, 14641 Nauen.
§13 Gesetzliche Vorschriften - Gewerbe
Jeder Marktteilnehmer ist selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften verantwortlich und handelt eigenverantwortlich und für eigene Rechnung! Eine Haftung des Marktbetreibers ist ausgeschlossen. Jeder Marktteilnehmer stellt den Marktbetreiber von der Haftung frei. Gewerbliche Anbieter benötigen eine gültige Reisegewerbekarte.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Marktordnung gesetzlich unzulässig oder unwirksam sein so sollen die übrigen Bestimmungen dennoch bestehen bleiben. An Stelle der unzulässigen oder unwirksamen Bestimmung soll eine zulässige und wirksame Regelung treten die dem ursprünglich gewolltem am nächsten kommt!
Mit dem Betreiben eines Standes auf dem Trödelmarkt Nauen erkennt der Marktteilnehmer die vorstehenden Bedingungen an.
Wir wünschen Ihnen bei Ihren Verkäufen viel Erfolg!
|