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Tipps vom Versicherungsfachmann Dr. Wolfgang Otto
Geschrieben von: Wolfgang Otto
Donnerstag, den 25. März 2010 um 16:28 Uhr

Liebe Leserinnen und Leser,
waren Sie auch schon einmal dem Herzstillstand nahe, als ihr vierbeiniger Freund plötzlich und überraschend über die Straße rannte und dabei sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer an Leib und Leben gefährdet hat? Ich kenne solche Momente, denn ich habe sie schon erlebt oder besser durchlitten, denn ich habe einen kleinen Hund. Wie jeder verantwortungsvolle Hundehalter möchte ich, dass meinem Hund nichts passiert und natürlich auch, dass niemand durch meinen Hund einen Schaden erleidet. Und wenn doch mal etwas passiert? Wie kann ich meinen Hund und Fremde schützen? Ich möchte Ihnen, liebe Leser, als gegenwärtige oder potentielle Hundehalter dazu einige Tips geben. Zunächst zu dem Falle, dass Fremde durch Ihren Hund einen Unfall erleiden oder zu Schaden kommen. Wenn Ihr Hund nur die Bekleidung eines Fremden beschmutzt oder die Hose zerreißt, dann ist das ärgerlich, aber für diesen Schaden können Sie sicher auch selbst aufkommen. Was aber ist, wenn der Hund zubeißt oder gar einen Unfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen verursacht? Dann kann es richtig teuer werden und nach bürgerlichem Recht haften Sie in unbegrenzter Höhe. Im schlimmsten Falle zahlen Sie die Reparaturkosten aller beteiligten Fahrzeuge nach einem Unfall und alle Kosten bei Personenschäden, wie Krankengeld, Schmerzensgeld, Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen oder eine jahrelange Rente an den Geschädigten, Für diesen Fall der Fälle gibt es die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in vielen deutschen Bundesländern – so auch in Berlin und Brandenburg  - eine Pflichtversicherung.
Wer sich einen Hund anschafft, muss die örtlich gültige Hundesteuer entrichten und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt bei allen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verursacht. Im Unterschied zu einer Privathaftpflichtversicherung haften Sie als Hundehalter – unabhängig von einem Verschulden – immer. Das bedeutet aber nicht, dass Sie der Willkür manchmal nicht hundefreundlich gestimmter Menschen vollkommen ausgeliefert sind.
Denn eine Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt zwar die Zahlung berechtigter Forderungen; unberechtigte Ansprüche wehrt sie jedoch ab. Viel diskutiert wird die Frage, ob der Versicherungsschutz nur gilt, wenn der Hund angeleint ist. Dieser Sachverhalt wird von den einzelnen Versicherungen unterschiedlich beurteilt. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass einige Versicherer eine Abhängigkeit des Versicherungsschutzes vom Leinenzwang ausdrücklich in ihren Bedingungen ausgeschlossen haben. Sie zahlen auch bei Schäden durch einen unangeleinten Hund! Im Leistungsumfang unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter nur wenig moderne Hundehalterhaftpflichtversicherungen übernehmen den Schadenersatz bis zu 10 Mio €  Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Jahresbeitrag beträgt bei einem günstigen Versicherer etwa 70 €, für Senioren und Zweithunde teilweise auch erheblich weniger.
Einige Anbieter fordern höhere Beiträge für gefährliche Hunde (Kampfhunde) oder versichern bestimmte Rassen überhaupt nicht. Bei anderen Versicherungen spielt die Rasse des Hundes neuerdings überhaupt keine Rolle mehr. Damit ist die leidige Diskussion, wieviel Kampfhund steckt in dem Tier, die insbesondere bei Mischlingen den Versicherungsschutz häufig überteuert oder unmöglich gemacht hat, endlich vom Tisch. Nun noch einige Gedanken dazu, wie Sie Ihren Hund selbst gegen Krankheiten oder Unfälle absichern können. Das kann auch richtig ins Geld gehen, denn der Hund ist beim Tierarzt immer Privatpatient. Das heißt für alle Kosten seiner Behandlung, alle Medikamente und wenn notwendig auch für die Kosten einer Operation müssen Sie als Hundehalter die Rechnung begleichen. Da können schnelle einige Hundert Euro oder mehr zusammenkommen. Zur Absicherung dieses Kostenrisikos bieten die Versicherer eine Hundekrankenversicherung und deren kleine Schwester, die Operationskostenversicherung, an. Die Hundekrankenversicherung kostet monatlich etwa 30-40 € und wird häufig mit einer Selbstbeteiligung angeboten.
Wem das zu teuer ist, dem kann ich den Abschluss einer Operationskostenversicherung (5-10 € monatlich) wärmstens empfehlen, denn die hilft immer dann, wenn die Tierarztkosten wirklich weh tun und Sie brauchen keine Sorge zu haben, aus finanziellen Gründen Ihren Vierbeiner nicht ausreichend helfen zu können. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Hund, vor allem eine gute Gesundheit für Hund und Hundehalter und wenn wirklich mal etwas passiert, dann wissen Sie, wie Sie Ihre Kosten minimieren können.
Viele Grüße von Wolfgang Otto