| Versicherung für das Ferienhaus, Wochenendhaus oder die „Datsche“ ? |
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Geschrieben von: Wolfgang Otto Samstag, den 17. April 2010 um 17:00 Uhr |
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Tipps vom Versicherungsfachmann Dr. Wolfgang Otto Liebe Leserinnen und Leser, nun ist endlich der langersehnte Frühling gekommen und mit ihm die wärmere Jahreszeit. Die Tage sind wieder länger als die Nächte und alles grünt und blüht. Damit ist es auch für viele von Ihnen an der Zeit, ins Grüne zu fahren, den Kleingarten, das Wochenendhaus oder auch den komfortablen Zweitwohnsitz aufzusuchen, um sich dort vom Alltag zu erholen, zu entspannen oder auch sich zu bewegen, zu gärtnern, zu bauen und zu werkeln. Ich weiß, dass viele von Ihnen ihre ganze freie Zeit, unendlich viel Mühe und nicht wenig Geld aufgewendet haben, um aus ihrem Anwesen ein richtiges Schmuckstück zu machen. Trotzdem passiert es immer wieder, dass ein Sturm das Dach abdeckt, ein Feuerteufel umgeht oder auch Langfinger sich Zutritt zu Ihrem Haus verschaffen. Die daraus erwachsenden Folgen können für Sie richtig teuer werden. Damit diese beherrschbar bleiben und nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, gibt es Versicherungen. Heute möchte ich Ihnen ein paar Tips zu Versicherungen für Lauben, Wochenend- und Ferienhäuser geben. Welche Versicherungen brauchen Sie, um Ihr Hab und Gut im Wochenend- oder Ferienhaus richtig abzusichern? für alle Eigentümer der Immobilie eine Gebäudeversicherung für Eigentümer, Pächter und Mieter eine Hausratversicherung in bestimmten Fällen eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Gartenlauben können wie jede andere Immobilie mit einer Wohngebäudeversicherung, einer Hausratversicherung und einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Wenn Sie Mitglied in einem Kleingartenverein sind, empfehle ich Ihnen zu prüfen, ob Ihre Sparte einen Haftpflicht-Rahmenvertrag mit einem Versicherer abgeschlossen hat. Für vorübergehend nicht am Hauptwohnsitz befindlichen Hausrat gibt es einen sogenannten Außenversicherungsschutz innerhalb Ihrer Hausratversicherung. Durch diesen sind alle Gegenstände, die sich nicht länger als drei Monate im Garten- oder Wochenendhaus befinden, automatisch versichert. Für Eigentümer eines Wochenendhauses oder eines Ferienhauses ist separater Versicherungsschutz unabdingbar. Das gilt sowohl für eigengenutzte Immobilien als auch für zeitweilig oder ständig vermietete Ferienhäuser oder Ferienwohnungen. Die Gebäudeversicherung dieser Objekte umfasst ähnlich wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glas. Es besteht jedoch ein entscheidender Unterschied: Wochenend- und Ferienhäuser sind nicht ständig bewohnt. Das bedeutet, das Schadenspotential ist ungleich größer als in der Hauptwohnung. Und für Sie heißt das: Die Versicherungsprämien für Wochenend- und Ferienhäuser sind höher als bei einem Erstwohnsitz gleichen Gebäudewertes bzw. mit gleicher Hausratversicherungssumme. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern und Sie sind gut beraten, die verschiedenen Angebote genau zu prüfen. Wichtig ist auch, bei Vertragsabschluss genau anzugeben, welche Bauart und welche Dachung Ihre Immobilie hat. Haben Sie massiv gebaut und ein Hartdach (Ziegel, Dachpappe, Schiefer), dann haben Sie wenig Probleme, einen preiswerten Versicherungsschutz zu bekommen. Ist Ihr Haus jedoch aus Holz oder Holzfachwerk, dann müssen Sie aufgrund des größeren Feuerrisikos mit einer höheren Prämie rechnen. Ferienhäuser mit einem Weichdach (Dach aus Ried, Stroh oder Schilf) werden nur von wenigen Versicherungsgesellschaften versichert. Sie müssen sich bei Vertragsabschluss auf einige zusätzliche Formalitäten (Fotos einreichen, Gebäudezustandsbericht) einrichten. Geben Sie auch alle Nebengebäude auf Ihrem Grundstück wie Garagen, Carports, Garten- und Gerätehäuser mit an, damit diese in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können. Eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das Wochenend- oder Ferienhaus benötigen Sie, wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung besitzen oder eine alte Privathaftpflichtversicherung, die dieses Risiko nicht mit einschließt. Haben Sie bereits eine moderne leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung, dann ist die Haftung für das selbstgenutzte Wochenend- oder Ferienhaus in der Regel mit eingeschlossen. Für Ihre zeitweilig oder ständig vermietete Immobilie sind Sie mit einem eigenen Vertrag immer auf der sicheren Seite. Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen sein Ferienhaus nicht an der Ostsee, in der Uckermark oder in Bayern - sondern im Ausland. Wie steht es dann um den Versicherungsschutz? Für Ferienhäuser in den meisten europäischen Ländern können Sie Ihre Versicherungen hier im Inland nach deutschem Recht abschließen. In der Regel sind Versicherungspakete, bestehend aus Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Angebot, die Sie unkompliziert in Deutschland erwerben können. Damit möchte ich mich für heute von Ihnen verabschieden. Wenn Fragen offen geblieben sind, so rufen Sie mich an. Mir bleibt nun, Ihnen viel Freude und gute Erholung auf Ihrer „Datsche“ zu wünschen. |










