| Urlaubszeit! Reiseversicherungen? Was benötige ich wirklich? |
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Geschrieben von: Dr. Wolfgang Otto Donnerstag, den 27. Mai 2010 um 07:23 Uhr |
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Liebe Leserinnen und Leser, kennen Sie das alte Sprichwort „Wenn einer eine Reise tut... dann kann er was erzählen“ ? Unvergessliche Erlebnisse – aber auch so manches Unglück im Vorfeld oder während des Urlaubs. Sie können sich bei einer Gebirgswanderung ein Bein brechen, eine Tropenkrankheit wie Malaria bekommen, plötzlich an fürchterlichen Zahnschmerzen leiden oder schon vor Reiseantritt so schwer erkranken, dass die gebuchte Reise ins Wasser fallen muss. Wer zahlt in diesen Fällen die entstehenden Mehrkosten oder trägt die Verluste? Ist das ein Fall für die Versicherung? Für alle diese Gefahren gibt es die Reiseversicherungen. Sicher hat der eine oder der andere von Ihnen bei der Buchung seiner Urlaubsreise im Reisebüro gleich die Versicherung mit abgeschlossen. Wissen Sie aber auch welche Leistungen sich hinter so einer Reiseversicherung verbergen? Wie sieht es bei selbst organisierten individuellen Reisen aus? Gelten Reiseversicherungen auch im Inland oder nur im Ausland? Bei gründlichem Nachdenken ergeben sich eine Vielzahl von Fragen. Schauen wir uns das Thema etwas genauer an! Grundsätzlich können Sie eine Reiseversicherung für Reisen jeglicher Art abschließen, unabhängig davon, wie lange und wie oft Sie verreisen, ob es sich um eine individuell geplante Tour oder um eine Gruppenreise handelt, ob sich das Reiseziel in Deutschland oder im Ausland befindet. Zu jedem Bedarf gibt es die passende Versicherung. Allgemein werden folgende Reiseversicherungsarten angeboten: Auslands-Reisekrankenversicherung; Reiserücktrittsversicherung; Reiseabbruchversicherung; Reiseunfallversicherung; Reisenotfallversicherung; Reisegepäckversicherung. Die bekannteste und sicher auch häufigste Reiseversicherung ist die Auslands-Reisekrankenversicherung. Diese Versicherung brauchen Sie als gesetzlich Versicherter zur Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes im Ausland. Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen müssen oder ins Krankenhaus eingeliefert werden, dann übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse nur dann die Kosten, wenn zwischen Deutschland und dem Gastland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Doch auch dann ist noch nicht gewährleistet, dass die vollen Kosten übernommen werden, denn erstattet werden Kosten nur in der Höhe, die in Deutschland üblich ist. Rechnet der Arzt oder das Krankenhaus im Ausland höhere Sätze ab, so müssen Sie die Differenz privat bezahlen. Das gilt auch für den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Diesem Problem gehen Sie aus dem Weg, wenn Sie vor Reiseantritt eine Auslands-Reisekrankenversicherung abschließen. Sind Sie privat versichert, so brauchen Sie in der Regel keine Zusatzversicherung. Prüfen Sie jedoch, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung Kosten für Krankenrücktransporte aus dem Ausland übernimmt. In dieser Position ist der Versicherungsschutz einiger Versicherer unzureichend. Eine Auslands-Reisekrankenversicherung erhalten Sie mit einem Einzelvertrag für eine bestimmte Reise und einen bestimmten Zeitraum. Empfehlenswerter ist jedoch die von vielen Versicherungen angebotene Jahrespolice, welche im Zeitraum eines Jahres alle Auslandsreisen bis zur Dauer von jeweils 45 Tagen abdeckt. Eine solche Police ist ab etwa 10 € jährlich im Angebot. Eine wichtige Versicherung zur Vermeidung finanzieller Verluste ist die Reiserücktrittsversicherung. Diese Versicherung trägt die Kosten, wenn Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses die Reise nicht antreten können und der Veranstalter Ihnen den Reisepreis in Rechnung stellt oder Sie ihn schon entrichtet haben. Dazu zählen eine unerwartete schwere Krankheit, ein schwerer Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete betriebsbedingte Kündigung, erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Einbruchdiebstahl oder auch die unerwartete Einberufung zum Wehrdienst. Dabei gilt als Versicherungsfall in der Reiserücktrittsversicherung auch die schwere Krankheit oder der Tod eines nahen Angehörigen. Die Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) kommt zur Anwendung, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und diese abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, weil ein versichertes Ereignis wie beim Reiserücktritt beschrieben, eingetreten ist. Bei Reiseabbruch oder Unterbrechung wird Ihnen der Reisepreis teilweise oder vollständig ersetzt. Bei notwendiger Reiseverlängerung werden Mehrkosten z.B. für ein Hotel oder für Beförderung übernommen. Die Reiseunfallversicherung ist zu empfehlen, wenn Sie sich vor den finanziellen Folgen möglicher Unfälle auf Reisen schützen wol len und keine private Unfallversicherung besitzen. Da das Preis-/ Leistungsverhältnis kurzfristiger Versicherungen immer ungünstiger als bei Jahresverträgen ist, sollten Sie aber überlegen, ob Sie mit einer auch zu Hause geltenden allgemeinen Unfallversicherung nicht besser versichert sind. Eine wichtige Ergänzung des Versicherungsschutzes auf Reisen ist die Reise-Notfallversicherung. Mit dieser Versicherung bekommen Sie für Ihre Reise ein umfangreiches Service- und Vorsorgepaket, das Ihnen bei vielen unvorhergesehenen Ereignissen von großem Nutzen ist. Notfalleistungen sind die Organisation und Kostenübernahme bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat sowie bei Überführung im Todesfall, Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln, Hilfe und Unterstützung bei Strafverfolgungsmaßnahmen im Ausland (Anwalt, Kaution) oder der Service eines Reiserufs im Ausland durch den Rundfunk. Schließlich möchte ich noch die Reisegepäckversicherung nennen, die unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten Ihres Gepäcks bei Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Sturm, Elementarereignisse, Transportmittelunfall oder strafbare Handlungen Dritter trägt. Die genannten Bausteine im Mosaik der Reiseversicherung können Sie je nach Bedarf einzeln oder auch alle gemeinsam abschließen. Über Einzelheiten berate ich Sie gern. Ich freue mich, Ihnen heute bereits mitteilen zu können, dass ich am Sonnabend, den 05.06.2010 ab 10:30 Uhr persönlich für Sie auf dem Trödelmarkt in Nauen, Ketziner Straße 9, zur Verfügung stehen werde. Kommen Sie vorbei!
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Tipps vom Versicherungsfachmann Dr. Wolfgang Otto







