| Reiseversicherungen Teil II |
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Geschrieben von: Administrator Mittwoch, den 23. Juni 2010 um 20:45 Uhr |
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Versicherungsexperte Dr. Wolfgang Otto Liebe Leserinnen und Leser, die Hauptreisezeit steht unmittelbar vor der Tür. Ich möchte deshalb - auch auf Wunsch unserer Leser - das Thema der letzten Ausgabe wieder aufgreifen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zu Reiseversicherungen geben: Grundsätzlich können Sie eine Reiseversicherung für Reisen jeglicher Art abschließen, unabhängig davon, wie lange und wie oft Sie verreisen, ob es sich um eine individuell geplante Tour oder um eine Gruppenreise handelt, ob sich das Reiseziel in Deutschland oder im Ausland befindet. Folgende Reiseversicherungsarten werden angeboten: Auslandsreisekrankenversicherung Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruchversicherung Reiseunfallversicherung Reisenotfallversicherung Reisegepäckversicherung. Die bekannteste Reiseversicherung ist die Auslands-Reisekrankenversicherung. Diese Versicherung brauchen Sie als gesetzlich Versicherter zur Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes im Ausland. Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen müssen oder ins Krankenhaus eingeliefert werden, dann übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse nur dann die Kosten und auch nicht immer in vollem Umfang, wenn zwischen Deutschland und dem Gastland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dieses Problem haben Sie nicht, wenn Sie vor Reiseantritt eine Auslands-Reisekrankenversicherung abschließen. Sind Sie privat versichert, so brauchen Sie in der Regel keine Zusatzversicherung. Prüfen Sie jedoch, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung Kosten für Krankenrücktransporte aus dem Ausland übernimmt. Empfehlenswert ist für die meisten Auslandsreisen die von vielen Versicherungen angebotene Jahrespolice, welche im Zeitraum eines Jahres alle Auslandsreisen bis zur Dauer von jeweils 45 Tagen abdeckt. Eine solche Police ist ab etwa 10 € jährlich im Angebot. Eine wichtige Versicherung zur Vermeidung finanzieller Verluste ist die Reiserücktrittsversicherung. Diese Versicherung trägt die Kosten, wenn Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses die Reise nicht antreten können. Dazu zählen eine unerwartete schwere Krankheit, ein schwerer Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete betriebsbedingte Kündigung, erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Einbruchdiebstahl oder auch die unerwartete Einberufung zum Wehrdienst. Die Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) hilft Ihnen, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und diese abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, weil ein Ereignis wie beim Reiserücktritt beschrieben, eingetreten ist. Eine Reiseunfallversicherung ist zu empfehlen, wenn Sie keine private Unfallversicherung besitzen. Die Reise-Notfallversicherung beinhaltet ein umfangreiches Service- und Vorsorgepaket. Notfalleistungen sind z. B. die Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln, die Unterstützung bei Strafverfolgungsmaßnahmen im Ausland (Anwalt, Kaution) oder der Service eines Reiserufs im Ausland durch den Rundfunk. Die Reisegepäckversicherung ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten Ihres Gepäcks bei Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Sturm, Elementarereignisse, Transportmittelunfall oder strafbare Handlungen Dritter. Aufgrund der guten Resonanz bei den letzten Märkten werde ich auch am Sonnabend, den 03. Juli ab 10:30 Uhr Ihnen wieder auf dem Trödelmarkt in Nauen, Ketziner Straße 9, unverbindlich und kostenlos für alle Fragen rund um die Versicherung zur Verfügung stehen. Ich freue mich schon auf ihren Besuch!Viele Grüsse von Wolfgang Otto |










