| Tipps vom Versicherungsfachmann Dr. Wolfgang Otto |
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Geschrieben von: Dr. Wolfgang Otto Freitag, den 12. März 2010 um 09:30 Uhr |
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1. mit einer eigenen Fahrradversicherung oder
Die eigene Fahrradversicherung bietet Versicherungsschutz analog der Kaskoversicherung für Autos, d. h. für die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Sturm und Hagel, natürlich bei jeglichem Diebstahl und nicht zuletzt auch, wenn das Fahrrad bei einem Unfall oder Sturz beschädigt oder vollständig unbrauchbar wird. Die eigene Fahrradversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie ein hochwertiges Fahrrad besitzen (1000 € und mehr) oder sehr oft und regelmäßig über größere Entfernungen mit dem Rad fahren. Denn dann lohnt sich auch der Aufwand für die Fahrradversicherung, für den Sie bei einem Fahrrad von 1000 € ungefähr 100 € jährlich einplanen müssen. Im Normalfall haben Sie Ihr Fahrrad im Rahmen der Hausratversicherung versichert. Wichtig ist zu wissen, dass der Versicherungsschutz für das Fahrrad wie für alle anderen Sachen des Hausrates solange besteht, wie das Rad sich innerhalb der Wohnung oder im zur Wohnung gehörigen Keller be indet. Versichert sind dabei die üblichen Gefahren Feuer, Leitungswasser und Rohrbruch, Sturm und Hagel und natürlich der Einbruchdiebstahl mit dazu auftretendem Vandalismus. Das heißt, wenn sich Einbrecher Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen und neben anderen Sachen auch Ihr Fahrrad mitgenommen haben, ist das Fahrrad in der Hausratversicherung ohne zusätzliche Vereinbarung versichert. Anders ist aber die Situation im weitaus häufigeren Fall – des Diebstahls eines Fahrrades außerhalb Ihrer vier Wände. Dann zahlt Ihre Hausratversicherung nur, wenn Sie eine Zusatzklausel vereinbart haben, die Fahrraddiebstahlversicherung. Diese Zusatzvereinbarung ist im Normalfall beitragsp lichtig. Üblich ist, für den versicherten Wert des Fahrrades einen Prozentsatz vom Gesamtwert der Hausratversicherung (1 – 5 %) zu vereinbaren, was zu einem Zusatzbeitrag etwa ab 20 € im Jahr führt. Leistungsstarke Hausratversicherungen schließen den Fahrraddiebstahl ohne Zusatzbeitrag in den Versicherungsschutz ein. Deshalb sind Sie mit einer Komfortpolice auch hier wieder gut beraten. In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf einen weiteren wichtigen Aspekt der Fahrraddiebstahlversicherung aufmerksam machen. Der Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl außer Haus ist bei den meisten Versicherungen auf die Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr begrenzt. Diese „Nachtzeitklausel“ haben einige Versicherer in den letzten Jahren abgeschafft und leisten nun bei Diebstahl des Fahrrades auch rund um die Uhr. Sie sollten als leidenschaftlicher Radfahrer darauf achten, dass Ihre Versicherung entsprechend komfortabel ist und die Versicherungsbedingungen überprüfen. Sollten Sie damit nicht ganz klar kommen, so helfe ich Ihnen gern. Mir bleibt nun, Ihnen eine gute Fahrt mit dem Fahrrad in den Frühling zu wünschen. |











